Heilmittelverordnung für die logopädische Behandlung erhalten Sie von Ihrem:

 

Kinderarzt

Hals-, Nasen-, Ohrenarzt

Phoniater

Neurologen

Zahnarzt

Kieferothopäden

Allgemeinarzt

Internisten

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

 

Die logopädische Behandlung zählt zur medizinischen Grundversorgung.

Ihre Krankenkasse übernimmt für gewöhnlich die Kosten der Heilmittelverordnung.

Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zuzahlungsbefreit.

Ab dem 18. Lebensjahr gelten gesetzlich versicherte Patienten als Zuzahlungspflichtig.

 

Diese Zuzahlung beträgt 10 % der Therapiekosten (pro Verordnung) und eine Verordnungsgebühr von 10 € (§ 61 SGB V - Zuzahlung).

Die erhobene Zuzahlung wird dem behandelnden Logopäden von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen und erhöht nicht den Rezeptwert.

 

privatversicherte Patienten

 

Wir Logopäden orientieren uns mit den Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten derzeit beim liegenden, 1,8-fachen - 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Die aktuelle Preisliste liegt in der Praxis aus.

Ich erhebe den 1,9-fachen Satz gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen. 

 

Mit der Begleichung der Rechnung, ist der Vertrag unwiderruflich zustande gekommen.

 

 

Sprechzeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch:

08:00 - 16:00 Uhr

 + nach Vereinbarung

 

Termine können telefonisch Montag - Mittwoch zwischen 14-16 Uhr entgegengenommen werden:

036695.154998 oder Sie verwenden das Kontaktformular.

 

Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter wenn das Telefon nicht besetzt ist. Sie werden umgehend zurückgerufen.

 

Hausbesuche können in folgenden Regionen stattfinden: Gera, Bethenhausen, Brahmenau, Großenstein, Pölzig & Umgebung. 

Hausbesuch muss von Ihrem Arzt auf dem Rezept gekennzeichnet sein.

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