Heilmittelverordnung für die logopädische Behandlung erhalten Sie von Ihrem:
Kinderarzt
Hals-, Nasen-, Ohrenarzt
Phoniater
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Zahnarzt
Kieferothopäden
Allgemeinarzt
Internisten
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die logopädische Behandlung zählt zur medizinischen Grundversorgung.
Ihre Krankenkasse übernimmt für gewöhnlich die Kosten der Heilmittelverordnung.
Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zuzahlungsbefreit.
Ab dem 18. Lebensjahr gelten gesetzlich versicherte Patienten als Zuzahlungspflichtig.
Diese Zuzahlung beträgt 10 % der Therapiekosten (pro Verordnung) und eine Verordnungsgebühr von 10 € (§ 61 SGB V - Zuzahlung).
Die erhobene Zuzahlung wird dem behandelnden Logopäden von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen und erhöht nicht den Rezeptwert.
privatversicherte Patienten
Wir Logopäden orientieren uns mit den Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten derzeit beim liegenden, 1,8-fachen - 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.
Die aktuelle Preisliste liegt in der Praxis aus.
Ich erhebe den 1,9-fachen Satz gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen.
Mit der Begleichung der Rechnung, ist der Vertrag unwiderruflich zustande gekommen.